Immer häufiger werden Polizei und Medienanstalten mit Fällen von Hass und Hetze im Internet konfrontiert. Beleidigungen, Volksverhetzung oder gezielte Diffamierungen gehören inzwischen leider zum Alltag in Kommentarspalten und sozialen Netzwerken. Was früher am Stammtisch fiel, steht heute öffentlich im Netz und erreicht ein Vielfaches an Menschen.
Trotzdem darf aus berechtigtem Ärger über diese Entwicklung keine Blockwartmentalität entstehen. Kritik, zugespitzte Formulierungen oder unpopuläre und unliebsame politische Meinungen gehören zur Meinungsfreiheit, die in Deutschland ein hohes Gut ist. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo sie in strafbare Hetze umschlägt. Volksverhetzung, Aufrufe zu Gewalt oder gezielte persönliche Beleidigungen waren noch nie durch die Meinungsfreiheit gedeckt – weder offline noch online.
Die Polizei weist darauf hin, dass Hasskommentare und strafbare Inhalte unkompliziert über die Onlinewache Schleswig-Holstein gemeldet werden können: www.schleswig-holstein.de/Onlinewache. Auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) nimmt Beschwerden über Hassrede und Rechtsverstöße in sozialen Medien entgegen: www.ma-hsh.de/service/beschwerde.html.
Ein klarer Umgang mit Hass im Netz braucht also keine digitale Denunziation, sondern Zivilcourage und Bewusstsein für die Grenzen des Sagbaren. Meinungsfreiheit endet nicht, sie wird geschützt, wenn wir uns entschieden gegen Hetze stellen.

