Der Rückzug der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht ist ein politischer Dammbruch. Ihr Verzicht, ausgelöst durch den anhaltenden Widerstand großer Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, markiert nicht nur das Scheitern einer qualifizierten Juristin an der parteipolitischen Realität – er legt offen, wie stark sich die Union inzwischen an einem Diskurs orientiert, der von rechten bis rechtsextremen Akteuren geprägt wird.
Wer ist Brosius-Gersdorf – und warum war sie umstritten?
Brosius-Gersdorf ist Inhaberin eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und seit Jahren in der juristischen Fachwelt hoch angesehen. Ihre Positionen zu Grundrechten, Sozialstaatlichkeit und Freiheitsrechten gelten als klar, verfassungstreu und gut begründet. Ihre Kandidatur wurde im Richterwahlausschuss von SPD, Grünen und Linken unterstützt – auch einzelne Unionsvertreter hatten ihr zugestimmt.
Trotz dieser fachlichen Eignung sah sich Brosius-Gersdorf in den vergangenen Wochen einer gezielten Kampagne ausgesetzt. Vorwürfe wurden erhoben, die sich bei näherer Betrachtung als unbegründet oder bewusst aus dem Kontext gerissen entpuppten. Rechtskonservative Blogs, rechtspopulistische Medien und politische Kräfte außerhalb des demokratischen Spektrums hatten die Debatte mitinitiiert – und fanden in Teilen der Union offenbar offene Türen.
Rückhalt aus der SPD – Schweigen oder Ablehnung aus der Union
SPD-Abgeordnete wie Truels Reichardt bezeichneten Brosius-Gersdorf als „fachlich exzellent, integer und verfassungstreu“. Sie habe sich „nicht instrumentalisieren lassen“ und damit Rückgrat bewiesen. Reichardt betont, dass es in dieser Debatte um mehr ging als um eine Personalie – nämlich um die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in die demokratische Institution des Bundesverfassungsgerichts.
Besonders bitter ist der Umstand, dass die Union an ihrer Ablehnung festhielt, obwohl sich selbst CDU-Kanzleramtschef Torsten Frei öffentlich positiv über die Kandidatin äußerte. Der interne Widerstand konnte dennoch nicht gebrochen werden – eine parteiinterne Disziplinlosigkeit, die Fragen aufwirft: Ist die CDU/CSU überhaupt noch bereit, Verantwortung in der politischen Mitte zu übernehmen? Oder hat sie sich längst einem Narrativ untergeordnet, das von Reizbegriffen, Misstrauen und ideologischen Verzerrungen lebt?
Demokratische Verantwortung sieht anders aus
Der Fall Brosius-Gersdorf ist symptomatisch für eine Entwicklung, bei der faktenfreie Skandalisierung an die Stelle inhaltlicher Auseinandersetzung tritt. Statt sich von rechter Rhetorik abzugrenzen, übernimmt ein Teil der Union deren Themen – selbst wenn sie sachlich unhaltbar sind. Das untergräbt nicht nur die Personalpolitik im höchsten deutschen Gericht, sondern beschädigt auch den politischen Anstand im parlamentarischen Betrieb.
Dass sich eine Kandidatin von höchster juristischer Qualifikation zurückzieht, um Schaden vom Verfassungsgericht abzuwenden, ist ein Alarmsignal. Es zeigt, wie groß der Druck auf einzelne Persönlichkeiten werden kann – nicht durch sachliche Kritik, sondern durch Diffamierung und gezielte Desinformation.
Fazit
Die CDU/CSU hat sich in dieser Personalfrage dem Druck von außen gebeugt – nicht dem der Gesellschaft, sondern dem von Stimmen am rechten Rand. Der Rückzug von Brosius-Gersdorf ist ein Rückschritt für die politische Kultur in Deutschland. Die demokratische Mitte darf sich in Zukunft nicht erneut in dieser Weise vorführen lassen. Wer den Rechtsstaat verteidigen will, muss ihn auch personell mit den Besten besetzen – unabhängig von populistischen Reflexen.