Hinweis: Rattenverordnung im Kreis Nordfriesland

Die „relativ neue“ Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten legt fest, wer für die Eindämmung eines Befalls verantwortlich ist und welche Schritte verpflichtend eingehalten werden müssen. Zuständig sind grundsätzlich die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Abwasseranlagen und Wasserfahrzeugen. Sie müssen jeden Befall unverzüglich bekämpfen und der Behörde melden. Ebenso sind der Umfang des Befalls und die durchgeführten Maßnahmen anzuzeigen.

Hinweis für Friedrichstadt:

In Friedrichstadt tritt durch die vielen Grachten immer wieder Rattenbefall auf. Die Behörden können allerdings nur handeln, wenn Hinweise aus der Bevölkerung eingehen. Eine Meldung ist daher der wichtigste Schritt, damit Maßnahmen überhaupt ergriffen werden dürfen.

Kontakt für Meldungen in Friedrichstadt

Ordnungsamt Friedrichstadt
Manuela Rautenberg
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt
Telefon: 0 48 41 / 992-710
E-Mail: m.rautenberg@amt-nordsee-treene.de